Freitag, 29. März 2024

Ausstellungsordnung Vogel- und Kleintiermarkt

  1. Es dürfen nur Kleintiere wie Kaninchen (tätowiert und mit Impfbescheinigung), Hühner und Tauben (nur mit BDRG Ringen) und Vögel (nach AZ und BNA Richtlinien) zum Verkauf und Tausch angeboten werden. Ausgeschlossen sind Hunde, Katzen, rasselose und alle anderen Tiere. Der Verkauf von Futter, Käfige und Zubehör ist grundsätzlich verboten.
  2. Jeder Verkäufer haftet für seine zum Verkauf oder Tausch angebotenen Tiere. Für Diebstahl besteht seitens des Vereins keine Haftung. Tiere welche nach 12.00 Uhr noch in der Ausstellungshalle sind gehen in den Besitz des Vereins über. Mutwilliges Zurücklassen von Tieren wird strafrechtlich verfolgt.
  3. Der Kleintiermarkt ist nur für Liebhaber und Züchter zugelassen. Händler und gewerbliche Personen sind ausgeschlossen.
  4. An allen Käfigen muß der Name des Verkäufers, die Rasse und der Verkaufspreis angegeben sein.
  5. Für Kaninchen, Hühner und Tauben stellt der Kleintierzuchtverein Illingen Käfige zur Verfügung. Pro Aussteller dürfen maximal 5 Käfige benützt werden. Die Tiere müssen artgerecht untergebracht werden. In 1 Käfig passen z.B. 1 Kaninchen, oder 2 Hühner, oder 2 Tauben. Keine Überbelegung ! Für die Benützung ist vor dem Einsetzen der Tiere am Eingang bei der Aufsicht eine Spende von -,30 EUR pro Käfig zu entrichten.
  6. Tiere welche krank erscheinen, Verletzungen aufweisen oder in schlechter Kondition sind, dürfen nicht ausgestellt werden. Die Tiere dürfen nicht in der Hand transportiert werden.
  7. Vögel müssen in mitgebrachten Käfigen (nur vorne offen) artgerecht untergebracht sein. Pro Züchter sind maximal 12 Käfige erlaubt. Bei Platzbedarf bitte übereinander stapeln. Es gelten die AZ und BNA Richtlinien. Die Käfige müssen sauber und mit genügend Futter und Wasser versehen sein. Keine Überbelegung und zu kleine Käfige. (z.B. 2 Wellensittiche oder 4 Zebrafinken pro Käfig.) Keine verschiedenen Arten in einen Käfig.
  8. Die gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten. (WAA - BnatSchG). Alle Vögel müssen amtlich beringt sein. Für alle Sittiche und Papageien gilt weiterhin Beringungspflicht (AZ-Richtlinien). Wir empfehlen grundsätzlich nur Vögel mit geschlossenen Jahresringen zu verkaufen bzw. zu kaufen.
  9. Hunde haben keinen Zutritt in die Ausstellungshalle und Zuchtanlage.
  10. In der Ausstellungshalle und in der Gaststätte ist das Rauchen verboten.
  11. Der Verkauf im Außenbereich ist untersagt und wird gegebenenfalls zur Anzeige gebracht. Tiere dürfen nicht im Auto oder unter den Käfigen auf Vorrat gehalten werden.
  12. Das Parken und Halten auf der rechten Seite ortsauswärts (Vereinsheim-Seite) ist nicht gestattet. Die Gehwege und Ausfahrten sind frei zu halten. Halteverbote beachten.
  13. Für die Überwachung der Ausstellungsordnung und Eingangskontrolle sind Ordnungskräfte von Kleintierzuchtverein und AZ-Ortsgruppe aus Illingen eingeteilt. Diese üben das Hausrecht aus. Den Anordnungen der Ordner ist Folge zu leisten.
  14. Im Interesse aller Käufer und Verkäufer unseres Kleintiermarkts bitten wir um Einhaltung der o.g. Punkte. Bitte unterstützen Sie unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter.

Vereinsleitung Kleintierzuchtverein Illingen e.V.